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Hinweis an Endverbraucher gemäß Verpackungsgesetz

Gemäß dem Verpackungsgesetz sind wir verpflichtet, nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 VerpackG zurückzunehmen und deren Wiederverwendung oder ordnungsgemäße Verwertung sicherzustellen.

Dies betrifft insbesondere folgende Verpackungsarten:

  • Transportverpackungen
    Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern, direkte Berührungen vermeiden und Transportschäden vorbeugen. Sie sind in der Regel nicht für die Weitergabe an Endverbraucher bestimmt.

  • Verkaufs- und Umverpackungen,
    die nach dem Gebrauch üblicherweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen.

  • Verkaufs- und Umverpackungen,
    für die aufgrund von Schadstoff- und/oder Gesundheitsrisiken eine Systembeteiligung nicht möglich ist.

  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter

  • Mehrwegverpackungen
    Verpackungen, die für eine mehrfache Verwendung zum gleichen Zweck konzipiert sind und deren Rückgabe sowie Wiederverwendung durch geeignete Logistik- und Anreizsysteme (z. B. Pfand) ermöglicht wird.

Diese Verpackungen nehmen wir am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurück. Sollte eine Rückgabe vor Ort nicht möglich sein, besteht alternativ die Möglichkeit, die Verpackungen an uns zurückzusenden.

Mit dieser Regelung stellen wir sicher, dass die gesetzlichen Verwertungsanforderungen effizient und ordnungsgemäß erfüllt werden.

Für die weitere Abstimmung der Rückgabe wenden Sie sich bitte per E-Mail an:
kontakt@printido.de

Vielen Dank, das Printido Team

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